Nichtangriffspakt
Zwischen Stadt (1)............ und Stadt (2)............,
vertreten durch die Bürgermeister ............. und ...........,
wurde am ............ mit sofortiger Wirkung folgendes vereinbart:
Folgende Städte gehören zu (1):
.........
.........
.........
.........
Folgende Städte gehören zu (2):
.........
.........
.........
.........
Die Vertragspartner vereinbaren, dass die Einwohner der oben genannten Städte sich nicht gegenseitig angreifen (duellieren).
Weitere Bündnisse eines Vertragspartners erweitern sich nicht automatisch auch
auf diese. Es gelten lediglich die hier im Vertrag genannten. Eine Erweiterung
dieses Bündnisses bedarf eines neuen Vertrages bzw. dessen schriftlicher Ergänzung und die Zustimmung beider Vertragspartner.
Der Vertrag gilt auch bei einem Wechsel eines der oben genannten Bürgermeister.
Fortkämpfe werden ausdrücklich von diesem Vertrag ausgenommen.
Kündigung des Vertrages
Der Vertrag kann nur schriftlich von einem der amtierenden Bürgermeister mit
einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, gekündigt werden.
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Bürgermeister von (1)
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Bürgermeister von (2)