Fortbündnis
zwischen Fort (1)............ und Fort (2)............,
vertreten durch die Bürgermeister ............. und ...........
wurde am ............ mit sofortiger Wirkung folgendes vereinbart:
Zum Fort (1)......... gehören folgende Städte:
.........
.........
.........
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Zum Fort (2)......... gehören folgende Städte:
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Die beiden Bürgermeister sichern sich gegenseitige Hilfe (Verteidigung) durch die oben genannten Städte bei Angriffen auf ihr Fort zu.
Sollte ein Bündnispartner ein anderes Fort angreifen wollen, so sind die Verbündeten nicht verpflichtet, sich daran zu beteiligen.
Weitere Bündnisse eines Vertragspartners erweitern sich nicht automatisch auch auf diese. Es gelten lediglich die hier im Vertrag genannten. Eine Erweiterung dieses Bündnisses bedarf eines neuen Vertrages und die Zustimmung beider Partner.
Der Vertrag gilt auch bei einem Wechsel eines der oben genannten Bürgermeister.
(Unabhänig vom Fortbündnis werden Einzelkämpfe (normale Duelle) nicht ausgeschlossen.)
Nichtangriffspakt
Das Fortbündnis beinhaltet gleichzeitig einen Nichtangriffspakt (NAP) für die Bürger, der im Vertrag genannten Städte.
(Das Fortbündnis beinhaltet keinen Nichtangriffspakt (NAP) für die Bürger, der im Vertrag genannten Städte. Einzelkämpfe (normale Duelle) unter den beiden Parteien werden nicht ausgeschlossen.)
- Beteiligt sich jemand vom Bündnis am Angriff von Fort (1) oder (2), wird zuerst nach der Ursache geforscht und eine vernüftige Klärung herbeigeführt. Beteiligen sich mehrere Bürger an solch einem Angriff, ist der Vertrag nichtig.
Kündigung des Vertrages
Der Vertrag kann nur schriftlich von einem der amtierenden Bürgermeister, mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, gekündigt werden.
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Bürgermeister von (1)
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Bürgermeister von (2)